Zuschlag zum Höchstpreis
Wenn Sie den besten Preis erzielen wollen, sollten Sie Ihre Schätze zur Auktion einliefern. Sie als Einlieferer und wir als Auktionshaus haben dasselbe Ziel – den Zuschlag und Verkauf Ihres Objekts zum Höchstpreis. Dafür legen wir uns ins Zeug:
- Wir schätzen Ihre Objekte und legen mit Ihnen gemeinsam den Limitpreis fest.
- Wir erfassen und beschreiben alle Einlieferungen für den Versteigerungsvertrag.
- Werkstatt: Ihre Objekte werden gereinigt und geprüft.
- Edelsteinlabor: Edelsteine und Diamanten werden geprüft und vermessen.
- Fotostudio: Objekte werden realistisch fotografiert und katalogisiert.
- Unser Fachpersonal berät Interessenten bei der Besichtigung und holt Vorgebote ein.
- Bei der Saalauktion werden Ihre Objekte aufgerufen und via Internetauktion in der ganzen Welt angeboten.
- Bei Zuschlag und Zahlungseingang kümmern wir uns um den Versand an den Bieter und zahlen Ihren Erlös aus.
- Ihre Objekte werden mit Fotos und Beschreibung auf www.eppli.com gelistet und im Auktionshaus ausgestellt.
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Liefern Sie ein
In unseren Auktionen erzielen wir oft unerwartet hohe Preise und immer öfter erleben wir auch sensationelle Zuschläge. Zum Beispiel erhöhte sich ein Diamantring von 9.000 € auf 14.500 €, eine Meissen Figurengruppe startete bei 6.000 € und erst bei 63.000 € fiel der Hammer, eine Hermès-Tasche war einem Bieter 34.800 € wert.
Natürlich sind solche Steigerungen nicht der Auktionsalltag, aber sie kommen immer wieder in allen Warengruppen vor. Das Wichtigste dabei ist: Es zeigt, dass der Markt funktioniert. Für Sie als Einlieferer ist das ein beruhigendes Gefühl, denn durch die Einlieferung zu unseren Auktionen stellen Sie Ihr Objekt optimal und einem breiten, internationalen Publikum vor. Sie setzen auf ein traditionelles Auktionshaus, das modernste Technologie bei seinen Versteigerungen nutzt und damit ein wachsendes Publikum in aller Welt anspricht.
Seniorchef Franz Eppli ist von der Landeshauptstadt Stuttgart als Versteigerer öffentlich bestellt und vereidigt. Durch diese Qualifikation wird bestmögliche Rechtssicherheit vor allem bei streitbehafteten Nachlassangelegenheiten und Teilungen erzielt. Denn bei Fällen wie der Pfandverwertung (Vermieterpfandrecht, Unternehmerpfandrecht, etc.) ist die Versteigerung durch einen öffentlich bestellten Versteigerer rechtlich vorgeschrieben.